Wenn Sie einen Freistellungsauftrag beim Festgeldkonto einrichten, können Sie Steuern sparen. In Deutschland sind Erträge aus Geldanlagen wie etwa beim Festgeld auch steuerpflichtig. Allerdings gibt es mit dem Sparerpauschbetrag auch einen Freibetrag für Kapitalerträge, den jeder Bürger ausschöpfen kann. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie sie einen Freistellungsauftrag beim Festgeldkonto einrichten, um den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen.
Abgeltungssteuer auf Festgeldzinsen
Wenn man mit seiner Geldanlage Erträge erwirtschaftet, müssen diese auch versteuert werden. Diese Steuerpflicht gilt auch für die Festgeldzinsen bei einem Festgeldkonto. Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen wie etwa Festgeldzinsen kommt die Abgeltungssteuer zur Anwendung. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, sodass die Banken und Sparkassen verpflichtet sind, die fällige Steuer direkt einzubehalten und an den Fiskus weiterzuleiten. Der Steuersatz der Abgeltungsteuer beläuft sich auf 25 % plus Solidaritätszuschlag. Je nach Religionszugehörigkeit kommt auch noch Kirchensteuer hinzu.
Höherer Sparer-Pauschbetrag seit 2023
Allerdings gibt es im deutschen Steuerrecht mit dem Sparerpauschbetrag auch einen Freibetrag für Erträge aus Geldanlagen wie etwa beim Festgeld. Dadurch können alle Sparer Kapitalerträge bis zu einer gewissen Summe steuerfrei vereinnahmen. Bis Ende des Jahres 2022 lag der Sparer-Pauschbetrag bei 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Im Jahr 2023 hat man den Sparer-Pauschbetrag angehoben. Seitdem beläuft er sich auf 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete. Wenn das Festgeldkonto auf ein minderjähriges Kind läuft, hat dieses unabhängig vom Alter auch Anrecht auf einen eigenen Sparerpauschbetrag in voller Höhe.
Freistellungsauftrag beim Festgeldkonto einrichten
Die Banken und Sparkassen berücksichtigen diesen Sparerpauschbetrag allerdings nicht automatisch beim Steuerabzug, sondern es bedarf dafür eines Freistellungsauftrages. Erst nachdem man der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hat, darf diese die Festgeldzinsen bis zur Höhe des freigestellten Betrages steuerfrei auszahlen.
Um einen Freistellungsauftrag einzurichten, muss der Sparer lediglich ein Formular ausfüllen, das er von seiner Bank bekommt. Dabei entstehen keinerlei Kosten für den Bankkunden. Als Alternative bieten heutzutage die meisten Banken auch an, den Freistellungsauftrag ganz einfach per Online-Banking einzurichten. Der Freistellungsauftrag gilt dann für alle Konten und Depots bei der Bank.
Freistellungsaufträge für mehrere Festgeldkonten
Wenn man Festgeldkonten oder auch andere Geldanlagen bei verschiedenen Banken unterhält, besteht auch die Option, mehrere Freistellungsaufträge zu erteilen. Man muss lediglich darauf achten, dass alle Freistellungsaufträge in der Summe den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro bei Ledigen (bzw. 2.000 Euro bei Eheleuten) nicht überschreiten.
Sparerpauschbetrag nachträglich ausschöpfen
Wenn man keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag beim Festgeldkonto eingerichtet hat, kann man seinen Sparerpauschbetrag auch noch nachträglich ausschöpfen und sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen. Um den Sparer-Pauschbetrag nachträglich auszuschöpfen, muss man eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt berechnet dann die für alle Kapitaleinkünfte zu zahlenden Steuern unter Berücksichtigung des noch nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrags. Hat die Bank zu viel Abgeltungsteuer abgeführt, erstattet das Finanzamt dem Steuerpflichtigen danach die Differenz.