Nichtveranlagungsbescheinigung – Abgeltungssteuer umgehen

mit der Nichtveranlagungsbescheinigung die Abgeltungssteuer umgehenHier erfahren Sie, wie Sie mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung die Abgeltungssteuer umgehen können. Wenn Ihre Geldanlage Gewinne abwirft, möchte der deutsche Staat auch einen Teil davon abhaben. Deswegen sind Kapitalerträge in Deutschland steuerpflichtig. Die fällige Abgeltungsteuer zieht die Bank direkt ein und gibt sie an das Finanzamt weiter. Es gibt jedoch eine legale Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen. Nachfolgend verraten wir Ihnen, wie sich durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung die Abgeltungssteuer umgehen lässt.

Banken behalten Abgeltungsteuer ein

Seit dem Jahr 2009 gibt es in Deutschland die Abgeltungsteuer. Dadurch unterliegen Kapitalerträge wie etwas Zinsen, Kursgewinne oder Dividenden einer pauschalen Beteuerung mit einem festen Steuersatz von 25 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Sparer unabhängig von der Höhe der Einkünfte. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und je nach Religionszugehörigkeit die Kirchensteuer. Die Banken haben die Aufgabe, die fällige Abgeltungsteuer direkt einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten.

Abgeltungssteuer umgehen durch Nichtveranlagungsbescheinigung

Allerdings gibt es eine völlig legale Möglichkeit, wie man die Abgeltungsteuer umgehen kann. Dafür muss man beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen und dann der Bank oder Sparkasse vorlegen.

Wenn der Bank bzw. Sparkasse eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, kann sie die Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungssteuer auszahlen. Die Banken und Sparkassen haben aber die Verpflichtung alle steuerfrei ausgezahlten Kapitalerträge ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Voraussetzungen für die Beantragung einer NV-Bescheinigung

Jedoch bekommt nicht jeder Sparer eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt. Voraussetzung für die Beantragung einer NV-Bescheinigung ist, dass die gesamten Einnahmen einer Person unter dem Grundfreibetrag liegen. Dazu muss man wissen, dass jedem Bürger in Deutschland der Grundfreibetrag nach § 32a EStG (Einkommensteuergesetz) zusteht. Durch den Grundfreibetrag soll sichergestellt werden, dass das Einkommen der Bürger bis zum Erreichen des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminiums von einer Besteuerung verschont bleibt.

Wann ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll?

Die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung zur Umgehung der Abgeltungssteuer ist also immer dann eine Option, wenn man über hohe Kapitaleinkünfte aber ansonsten über keine oder nur geringfügige anderweitige Einkünfte verfügt. Dies ist häufig bei Kindern und Jugendlichen der Fall, da sie in der Regel noch über kein nennenswertes Arbeitseinkommen verfügen. Auch für Rentner mit hohem Sparguthaben kann die Beantragung einer NV-Bescheinigung sinnvoll sein, da sie ihre Rente nur anteilig versteuern müssen.

NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen

Die Nichtveranlagungsbescheinigung muss man beim zuständigen Finanzamt beantragen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren obliegt die Beantragung der NV-Bescheinigung den Erziehungsberechtigten. Das für die Beantragung notwendige Formular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung“ bekommt man auf der Internetseite www.formulare-bfinv.de. In diesem zweiseitigen Formular müssen man neben allgemeinen Angaben, wie Name und Adresse auch seine ganzen Einkünfte eintragen.

Nichtveranlagungsbescheinigung kostet keine Gebühren

Sie müssen keine Gebühren für die Ausstellung der Nichtveranlagungsbescheinigung an das Finanzamt zahlen. Falls Sie Geldanlagen bei mehreren Banken haben, muss jede Bank eine NV-Bescheinigung erhalten. Grundsätzlich gilt eine Nichtveranlagungsbescheinigung nur für drei Jahre und läuft zum Jahresende des dritten Jahres aus. Danach können Sie erneut eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, wenn die finanziellen Voraussetzungen dafür immer noch erfüllt sind. Wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert, kann das Finanzamt die NV-Bescheinigung auch vorzeitig zurückfordern.

Mit einem Freistellungsauftrag die Abgeltungssteuer umgehen

Doch nicht immer ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung auch erforderlich, um die Abgeltungssteuer zu umgehen. Für viele Sparer reicht die Erteilung eines Freistellungsauftrags bereits aus, damit sie die Abgeltungsteuer umgehen können. Solange die Kapitalerträge des Sparers unter dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro bleiben, lässt sich mittels Freistellungsauftrag die Abgeltungssteuer komplett vermeiden. Dann kann man sich die Nichtveranlagungsbescheinigung sparen.

Mehrere Freistellungsaufträge einrichten

Für die Einrichtung eines Freistellungsauftrags verlangen die Banken keine Gebühren von ihren Kunden. Hat man Depots oder Konten bei mehreren Banken oder Sparkassen, kann man den Freistellungsauftrag auch zwischen den einzelnen Bankinstituten aufteilen. Verheiratete dürfen bei einer Zusammenveranlagung zudem wählen, ob sie der Bank oder Sparkasse einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder einen getrennten Freistellungsauftrag erteilen wollen. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag nimmt die Bank auch immer einmal pro Jahr eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung vor.