Freistellungsauftrag bei mehreren Banken

Freistellungsauftrag bei mehreren BankenHier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Freistellungsauftrag bei mehreren einrichten. Die Banken behalten die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte normalerweise direkt ein. Wer das verhindern will, muss seiner Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Es kann natürlich auch sein, dass man Geld nicht nur bei einer Bank, sondern gleich bei mehreren Banken angelegt hat. Beispielsweise ein Depot bei der Hausbank und zusätzlich noch ein Tagesgeldkonto bei einer Direktbank. Für den Fall, dass man Geldanlagen bei verschiedenen Banken besitzt, gibt es auch die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag bei mehreren Banken einzurichten. Wir sagen Ihnen, worauf sich dabei achten sollten.

Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden

In Deutschland fallen 25 % Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden an. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchsteuer, sofern man nicht aus der Kirche ausgetreten ist. Das ergibt zusammen eine Steuerbelastung von bis zu 27,99 % auf Kapitalerträge. Da die Abgeltungssteuer eine Quellensteuer ist, sind die Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, die Steuer direkt einzuziehen an das Finanzamt weiterzugeben.

Sparerpauschbetrag ausschöpfen

Jedem Sparer in Deutschland steht aber mit dem Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz) ein Freibetrag extra für Kapitalerträge zur Verfügung. Wenn man diesen Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen möchte, muss man seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank ein Freistellungsauftrag vor, dann führt sie keine Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab, solange die Kapitalerträge unterhalb des freigestellten Betrags bleiben. Hat man der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, gilt dieser für sämtliche Konten und Depots bei dem jeweiligen Institut. Ein Ausschluss einzelner Konten oder Depots ist nicht möglich.

Freistellungsauftrag bei mehreren Banken einrichten

Wer Geld bei mehreren Banken oder Sparkassen angelegt hat, hat auch die Möglichkeit, mehrere Freistellungsaufträge bei unterschiedlichen Banken einzurichten. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag bei mehreren Banken einrichten, ist es wichtig darauf zu achten, dass alle Freistellungsaufträge zusammen den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten dürfen. Der Sparer-Pauschbetrag wurde zuletzt im Jahr 2023 erhöht und liegt aktuell bei 1.000 Euro für Ledige. Ehepaare, die zusammenveranlagt werden, können auf einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 2.000 Euro zurückgreifen. Das Finanzamt kann ganz leicht überprüfen, ob man diese Grenze mit mehreren Freistellungsaufträgen überschritten hat, da die Banken gemäß § 45 d Einkommensteuergesetz alle von ihren Kunden erteilten Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern melden müssen.

Freistellungsaufträge regelmäßig überprüfen

Wird ein Freistellungsauftrag bei mehreren Banken eingerichtet, sollten die freigestellten Beträge so gewählt werden, dass möglichst wenig Abgeltungssteuer anfällt. Das bedeutet, bei der Bank bei der man am meisten Geld angelegt, sollte auch der höchste Freistellungsauftrag vorliegen. Hat man dagegen nur wenig Geld angelegt, reicht auch ein niedrigerer Freistellungsauftrag. Außerdem ist es ratsam, alle erteilten Freistellungsaufträge regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob der freigestellte Betrag noch ausreichend hoch ist.

Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückholen

Es kann natürlich passieren, dass man die Freistellungsaufträge bei mehreren Banken so ungünstig aufgeteilt hat, dass unnötigerweise Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Hat man einen Freistellungsauftrag zu hoch und den anderen zu niedrig festgelegt, lässt sich dieser Fehler im Nachhinein noch korrigieren. Dafür muss man eine Steuererklärung mit dem Formular „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ beim Finanzamt einreichen. Dort trägt man die Kapitalerträge sowie die abgeführten Steuern ein. Das Finanzamt berechnet dann, ob zu viel Abgeltungsteuer von der Bank abgeführt wurde und zahlt diese ggf. zurück an den Steuerpflichtigen.