Grundfreibetrag Erhöhung 2023

Grundfreibetrag Erhöhung 2023Für das kommende Jahr 2023 ist eine Grundfreibetrag Erhöhung geplant. Diese Maßnahme ist Bestandteil des von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgestellten Entwurfs für das Inflationsausgleichsgesetz, durch das die Bürger entlastet werden sollen. Nachfolgend verraten wir Ihnen, welchen Maßnahmen der Gesetzentwurf neben der Grundfreibetrag Erhöhung 2023 außerdem noch bereithält.

Grundfreibetrag Erhöhung um 561 Euro

Momentan stellt die Rekordinflation viele Menschen in Deutschland vor große wirtschaftliche Probleme. Um die Bürger in dieser schwierigen Situation zu entlasten, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner mit dem Entwurf für das Inflationsausgleichsgesetz ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch eine Anhebung des Grundfreibetrags. Der Grundfreibetrag legt die Grenze fest, bis zu welchem Betrag die Einkünfte der Bürger steuerfrei bleiben.

Update: Inzwischen hat man eine Grundfreibetrag Erhöhung für das Jahr 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und um weitere 564 Euro auf 11.472 Euro für das  Jahr 2024 beschlossen.

Tipp: Sparer, können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, um die Abgeltungssteuer zu vermeiden, wen ihre Gesamteinkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen.

Zunächst will man den Grundfreibetrag im kommenden Jahr 2023 um 285 Euro erhöhen. Infolgedessen steigt der Grundfreibetrag 2023 von 10.347 Euro auf 10.632 Euro. Im Anschluss soll der Grundfreibetrag im darauffolgenden Jahr 2024 nochmals um 300 Euro angehoben werden. Demzufolge würde er dann bei 10.932 Euro liegen. Die nachfolgende Tabelle gibt noch mal eine Übersicht, wie sich der Grundfreibetrag in den letzten Jahren entwickelt hat:

Jahr Grundfreibetrag
2018 9.000 €
2019 9.168 €
2020 9.408 €
2021 9.744 €
2022 10.347 €

Abbau der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme, die der vorgestellte Gesetzentwurf für das Inflationsausgleichsgesetz vorsieht, ist die Verschiebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer nach rechts. Damit verfolgt man das Ziel, die kalte Progression abzubauen, damit Lohnsteigerungen trotz steigender Inflation auch tatsächlich beim Bürger ankommen, ohne durch eine progressionsbedingt höhere Einkommensteuerbelastung aufgezerrt zu werden. Ausgenommen von der Anpassung des Einkommensteuertarifs ist jedoch die sogenannte Reichensteuer. An dieser Stelle bleiben die Tarifeckwerte unverändert.

Durch die Grundfreibetrag Erhöhung 2023 und die Verschiebung der Tarifeckpunkte soll die Einkommensteuer im Jahr 2023 verglichen mit dem Vorjahr im Durchschnitt um 192 Euro sinken. Der Spitzensteuersatz wird im Jahr 2023 infolgedessen erst ab einem Einkommen von 61.972 Euro statt wie bisher bei 58.597 Euro greifen.

Mehr Kindergeld ab 2023

Update: Inzwischen hat die Bundesregierung entschieden, das Kindergeld ab Januar 2023 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind der Familie anzuheben. Zudem steigt der Kinderfreibetrag für 2023 um 404 Euro auf 6.024 Euro und für 2024 um weitere 360 Euro auf 6.384 Euro.

Außerdem ist zur Entlastung von Familien auch geplant, das Kindergeld im kommenden Jahr zu erhöhen. Allerdings fällt die Erhöhung eher gering aus. Es ist vorgesehen, das Kindergeld für das erste und zweite Kind um sieben Euro im Monat zu erhöhen. Dadurch steigt das Kindergeld für die ersten beiden Kinder im kommenden Jahr auf 227 Euro im Monat. Die gleiche Summe kriegen Eltern in Zukunft auch für das dritte Kind, was gleichbedeutend mit einer Erhöhung um zwei Euro pro Monat ist. Für das Jahr 2024 hat man bereits angekündigt, das Kindergeld für Kind eins, zwei und drei nochmals um sechs Euro pro Monat zu erhöhen. Dagegen bleiben das vierte Kind und alle weiteren Kinder bei der Kindergelderhöhung sowohl 2023 als auch 2024 komplett außen vor.

Kinderfreibetrag soll ebenfalls steigen

Nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag soll in den nächsten beiden Jahren steigen. Der Plan sieht vor, den Kinderfreibetrag in den nächsten zwei Jahren schrittweise für jeden Elternteil um insgesamt 264 Euro zu erhöhen, sodass er zum 1. Januar 2024 bei 2.994 Euro pro Elternteil liegen wird. Weiterhin will man schon in diesem Jahr den Unterhalthöchstbetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro anheben. Daraus folgt, dass mehr Kosten, die für Ausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person anfallen, steuerlich gemacht werden können. Insgesamt beläuft sich die Entlastung für die Bürger durch die geplanten Maßnahmen im Jahr 2023 auf mehr als 10 Milliarden Euro.